Es ist offiziell! Das mit dem Aktivisten Lars Ritter von
@AufstandLastGen erstrittene Urteil ist nun rechtskräftig. Jetzt steht fest: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstranten ist rechtswidrig - ein Erfolg für die Versammlungsfreiheit. https://freiheitsrechte.org/schmerzgriffe-berlin
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Im April 2023 führte die @AufstandLastGen eine Sitzblockade auf der Straße des 17. Juni in Berlin. Um die Aktion aufzulösen, wandte ein Polizist bei unserem Kläger #Schmerzgriffe an und zerrte ihn mit einem Kollegen gewaltsam von der Straße. Das gezielte und unnötige Zufügen von Schmerzen durch die Polizei verstößt klar gegen #Grundrechte. Der Einsatz von #Schmerzgriffen ist unverhältnismäßig, wenn auch mildere Mittel eingesetzt werden können wie z.B. einfaches Wegtragen von Protestierenden.
Mit unserem Kläger und @patrickheinemann haben wir gerichtlich feststellen lassen, wo die rechtsstaatlichen Grenzen für den Einsatz von Schmerzgriffen liegen. Das Gericht macht klar: Der Einsatz von Schmerzgriffen gegen friedliche Demonstrant*innen ist rechtswidrig! Aufgabe des Staates ist es, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Menschen müssen vertrauen können, dass die Polizei ihnen nicht grundlos erhebliche Schmerzen zufügt. Sonst ist die #Versammlungsfreiheit gefährdet.