Haftung von Online-Marktplätzen: Anzeigen von Dritten müssen die DSGVO beachten
Plattformbetreiber müssen laut dem EuGH aktiv Anzeigen mit sensiblen Daten prüfen und die Veröffentlichung gegebenenfalls verweigern, um die DSGVO einzuhalten.
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Haftung von Online-Marktplätzen: Anzeigen von Dritten müssen die DSGVO beachten
Plattformbetreiber müssen laut dem EuGH aktiv Anzeigen mit sensiblen Daten prüfen und die Veröffentlichung gegebenenfalls verweigern, um die DSGVO einzuhalten.
@heiseonline wichtige Einschränkung, die in meiner Wahrnehmung in diesem und vielen weiteren Artikeln untergeht:
Die weitgehende Haftung des Plattformbetreibers setzt Verantworlicheneigenschaft i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO voraus, was sich hier u.a. aus der Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken ergibt. Vgl. Rn. 47 ff. des Urteils. https://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?mode=req&pageIndex=0&docid=306764&part=1&doclang=DE&text=&dir=&occ=first&cid=15740088